Die häufigsten Fehler bei Nebenkostenabrechnungen

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Der geringere Anteil dieser Fehler beruht auf bewussten Täuschungen der Vermieter. Überwiegend spielen Unkenntnis oder schlicht Unlust an einer exakten Abrechnung die entscheidende Rolle. Damit Sie Ihre Nebenkostenabrechnung leichter überprüfen können, stellen wir für Sie die Fehler, die in der Beratungspraxis der Mietervereine besonders häufig auftreten, zusammen: 

Verwaltungskosten 

Sie können nie auf die Mieter umgelegt werden. 

Reparaturkosten

Sie sind immer vom Vermieter zu tragen 

Eigentumswohnungen

Nicht alle Positionen der Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft können ungekürzt an den Mieter weitergegeben werden. Verwaltungs- und Instandhaltungsrücklagen sind immer vom Eigentümer zu tragen. 

Gewerberäume

Erhöhte Nebenkosten, z. B. für die Grundsteuer oder für die Versicherung, bei bestimmten Betrieben auch für einen überdurchschnittlichen Wasserverbrauch (z. B. von Friseuren) müssen herausgerechnet werden. 

Wartungskosten

Sie enthalten häufig versteckte, nicht umlegbare Reparaturkosten. 

Hausmeister

In aller Regel sind neben Hausmeisterkosten nicht zusätzlich Kosten für die Gartenpflege oder der Treppenhausreinigung zu bezahlen. Viele Hausmeister erledigen Reparatur- und Verwaltungsaufgaben. Der entsprechende Kostenanteil ist dann abzuziehen, bevor die Hausmeisterkosten auf die Mieter umgelegt werden können. 

Sonstiges

Diese Position ist kein Auffangbecken für alle nur denkbaren Kosten. Hier ist immer besondere Vorsicht geboten. 

Ölverbrauch

Es ist eine konkrete Berechnung erforderlich, also keine Schätzung. Insbesondere müssen Energieeinkäufe auf den Abrechnungszeitraum begrenzt werden. 

Heiznebenkosten

Hier werden oft Kosten versteckt, die nicht umgelegt werden können, oder es werden unzulässige Schätzungen in die Abrechnung einbezogen.